Kostenrechner

Drucken

Mit Hilfe des Kostenrechners können Sie unverbindlich ermitteln, wie hoch der von Ihnen zu tragende Eigenanteil sein wird.

Bitte beachten Sie:

Bei den Kosten der Kurzzeit- wie auch Verhinderungspflege haben wir die sogenannte Investitionskostenförderung zugrunde gelegt. Die Details erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Bei vollstationärer Unterbringung werden für einen vollen Monat 30,42 Tage (durchschnittlich) berechnet.


Wegen der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade steht Ihnen der Kostenrechner leider nicht mehr zu Verfügung.

*bitte beachten: der Kostenrechner benötigt JavaScript, bitte ggf aktivieren!


Die Kosten eines Seniorenheimplatzes (Pflegegrad 0) müssen Sie selbst tragen, die Pflegeversicherung kann Sie hierbei finanziell nicht entlasten. Sollten Sie den Eigenanteil nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können, so kann bei Vorliegen einer Heimnotwendigkeitsbescheinigung Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragt werden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes (Pflegegrad 1-5) können Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Außerdem kann bei vollstationärer Unterbringung gegebenenfalls Pflegewohngeld gewährt werden, wenn Ihr Vermögen unter 10.000 € liegt. Dazu beraten wir Sie gern. Für den Fall, dass Sie den Eigenanteil nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können, sind wir Ihnen beim Beantragen von Sozialhilfe behilflich.


Sie können die Gesamtkosten auch manuell errechnen, indem Sie die Tagessätze (s. Angebote und Preise) mit der Anzahl der Tage eines Monats multiplizieren und den von der Pflegekasse je nach Pflegestufe gezahlten Anteil abziehen.

Zu dem ermittelten Eigenanteil sollte noch ein gewisses Taschengeld für etwaige Nebenkosten hinzugerechnet werden.
An Nebenkosten können auf Sie zukommen:


Änderungen und Irrtümer vorbehalten.