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Was ist Pflegewohngeld?

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Pflegewohngeld ist ein Zuschuss, der für Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen bis zur Höhe der Investitionskosten gewährt werden kann. Die Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Vermögen < 10.000 € und
  • die Pflegekasse gewährt Leistungen gemäß Pflegestufe 1 aufwärts.

Den Antrag auf Pflegewohngeld stellt in der Regel der Heimträger, weil die Zahlung auch an den Heimträger erfolgt. Bei Selbstzahlern müssen sämtliche Einkünfte des Heimbewohners/ der Heimbewohnerin dem Antrag beigefügt werden. Bei Sozialhilfeempfängern sind diese Unterlagen ohnehin aufgrund des Sozialhilfeantrages beim Sozialamt vorhanden, Heimträger und Heimbewohner erhalten einen Bescheid.

 

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