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Start Bereich als Blog Aufnahme in ein Senioren- und Pflegeheim
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Wie ist die Arzneimittelversorgung geregelt?

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Mit der Kur-Apotheke haben wir einen Versorgungsvertrag gemäß § 12 Apothekengesetz abgeschlossen. Auf dessen Basis erfahren wir wertvolle Unterstützung bei der Arzneimittelversorgung und beim Rezeptmanagement. Darüber hinaus kontrolliert die Apotheke die verschiedenen Medikamente auf Neben- bzw. Wechselwirkungen, gegebenenfalls auch Sonden-Gängigkeit und Mörserfähigkeit. Dieser Service bringt für unsere Bewohnerinnen und Bewohner zusätzliche Sicherheit!

 

Welche Pflegestufen gibt es?

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Es werden fünf Pflegestufen unterschieden:

Pflegestufe   Leistungen
0   Sofern der Pflegeaufwand geringer ist als für Pflegestufe 1. Die Pflegeversicherung erbringt bei Stufe 0 keine Leistungen; außer für zusätzliche Betreuungsleistungen (gem. § 87 b SGB XI) sofern eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde.
1   Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten täglich, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität).
2   Pflegeaufwand von mindestens 3 Stunden täglich, davon mindestens 2 Stunden Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität).
3   Pflegeaufwand mindestens 5 Stunden täglich, davon mindestens 4 Stunden Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität).
3*   Härtefall gem. § 43 Abs. 3 SGB XI, sofern der Pflegeaufwand die Voraussetzungen der Stufe 3 noch deutlich übersteigt.
Aktualisiert ( Sonntag, den 07. November 2010 um 15:26 Uhr )
 

Was muss ich im Zusammenhang mit der Heimaufnahme sonst noch veranlassen?

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  • Die Wohnung rechtzeitig kündigen, sofern eine Rückkehr in die Wohnung nicht möglich ist
  • Beim Einwohnermeldeamt ummelden
  • Nachsendeauftrag bei der Post abgeben
  • ggf. Daueraufträge und Einzugsermächtigungen bei der Bank kündigen
  • weitere Schritte beim Verwaltungsbüro des Pflegeheimes erfragen
 

Welches Pflegeheim kann ich auswählen?

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Die Wahl des Pflegeheims ist frei. Öffentliche Leistungen (Sozialhilfe/Pflegewohngeld) werden allerdings nur für Pflegeheime gezahlt, die entsprechende Versorgungsverträge mit den Pflegekassen abgeschlossen haben. Das trifft für das Senioren- und Pflegeheim Residenz zu.

 

Was müssen meine Kinder bezahlen?

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Töchter und Söhne müssen ihren Eltern Unterhalt bezahlen, sofern bestimmte Freiberäge überschritten werden und sie dazu in der Lage sind. Die Unterhaltshöhe wird nach dem Nettoeinkommen und dem Vermögen der Kinder individuell berechnet. Nähere Auskünfte erteilt jeder Rechtsanwalt oder der entsprechende Fachbereich des Kreises Soest unter der Telefonnummer 02921/30-2374 bzw. 02921/30-2907.

 


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