• Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size

Wird mein Vermögen angerechnet?

E-Mail Drucken

>> Auf die Sozialhilfe - ja!

Bei Sparvermögen gilt für Alleinstehende ein Freibetrag von 2.600 € und für Verheiratete von 3.214 €.

Wer ein eigenes Haus oder Grundstücke besitzt, kann dieses beleihen und gegebenenfalls zu einem günstigen Zeitpunkt verkaufen. Weitere Auskünfte erteilt das Sozialamt.

>> Auf das Pflegewohngeld - nein!

Auch für Selbstzahler kann Pflegewohngeld zur Finanzierung der Investitionskosten sowie "normales" Wohngeld gewährt werden, weil das Vermögen (sofern kleiner 10.000 €) nicht berücksichtigt wird, sondern nur das Einkommen aus diesem Vermögen ( z. B. Zinsen, Mieten, Pacht usw.).

 

Seriös bewertet



unser Residenz-Video jetzt ansehen (mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube)
(Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube)


Adventszeitung 2024

Adventszeitung 2024

Freuen Sie sich mit uns schon jetzt auf die Adventszeit 2024


Ausgezeichnet mit dem:

Ausgezeichnet mit dem



30 Jahre "Gemeinschaft leben"
Video Sommerfest 2014

Youtube-Video: Residenz Sommerfest 2014 | (Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube)
(Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube)


Festschrift Jubiläum
Festschrift zum 25-jährigen Jubiläum der Residenz



Hausprospekt
Der Hausprospekt des Residenz Seniorenheimes


bpa Mitglied


Qualitätsgeprüft:

Qualitätsgeprüft auf Verbraucherfreundlichkeit und Lebensqualität im Alter


Förderverein Freude schenken e.V.