- Die Wohnung rechtzeitig kündigen, sofern eine Rückkehr in die Wohnung nicht möglich ist
- Beim Einwohnermeldeamt ummelden
- Nachsendeauftrag bei der Post abgeben
- ggf. Daueraufträge und Einzugsermächtigungen bei der Bank kündigen
- weitere Schritte beim Verwaltungsbüro des Pflegeheimes erfragen