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Start Bereich als Blog Aufnahme in ein Senioren- und Pflegeheim
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Wird mein Vermögen angerechnet?

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>> Auf die Sozialhilfe - ja!

Bei Sparvermögen gilt für Alleinstehende ein Freibetrag von 2.600 € und für Verheiratete von 3.214 €.

Wer ein eigenes Haus oder Grundstücke besitzt, kann dieses beleihen und gegebenenfalls zu einem günstigen Zeitpunkt verkaufen. Weitere Auskünfte erteilt das Sozialamt.

>> Auf das Pflegewohngeld - nein!

Auch für Selbstzahler kann Pflegewohngeld zur Finanzierung der Investitionskosten sowie "normales" Wohngeld gewährt werden, weil das Vermögen (sofern kleiner 10.000 €) nicht berücksichtigt wird, sondern nur das Einkommen aus diesem Vermögen ( z. B. Zinsen, Mieten, Pacht usw.).

 

Erhalte ich auch Taschengeld? (Barbetrag)

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Bezieher von Sozialhilfe erhalten Taschengeld (Barbetrag) in Höhe von mindestens 96,93 € monatlich. Bezieher von Pflegewohngeld erhalten ein Taschengeld von maximal 146,93 € monatlich. Selbstzahler erhalten kein Taschengeld aus der Sozialhilfe, weil ihnen aus ihrem Einkommen mindestens 175,37 € monatlich verbleiben.

 

Erhalte ich auch "normales" Wohngeld? (Mietzuschuss)

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Grundsätzlich ja, sofern die gesamten, Einkünfte die Grenze von 726,03 € monatlich nicht übersteigen. Dabei wird die Leistung der Pflegekasse und das Pflegewohngeld nicht als Einkommen angerechnet. Die Anträge können bei den Wohngeldstellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Ort des Pflegeheims gestellt werden. Bei Beziehern von Sozialhilfe wird der Antrag vom Sozialamt gestellt und das Wohngeld auch vom Sozialamt vereinnahmt.

 

Was ist Pflegewohngeld?

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Pflegewohngeld ist ein Zuschuss, der für Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen bis zur Höhe der Investitionskosten gewährt werden kann. Die Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Vermögen < 10.000 € und
  • die Pflegekasse gewährt Leistungen gemäß Pflegestufe 1 aufwärts.

Den Antrag auf Pflegewohngeld stellt in der Regel der Heimträger, weil die Zahlung auch an den Heimträger erfolgt. Bei Selbstzahlern müssen sämtliche Einkünfte des Heimbewohners/ der Heimbewohnerin dem Antrag beigefügt werden. Bei Sozialhilfeempfängern sind diese Unterlagen ohnehin aufgrund des Sozialhilfeantrages beim Sozialamt vorhanden, Heimträger und Heimbewohner erhalten einen Bescheid.

 

Welche Anträge muss ich VOR der Heimaufnahme stellen?

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Vor der Heimaufnahme sollte bei der Pflegekasse ein Antrag auf Leistungen für vollstationäre Pflege gestellt werden, denn sonst ist nicht sichergestellt, dass die Pflegekasse die vollen Leistungen gewährt.

Falls das eigene Einkommen zusammen mit den Leistungen der Pflegekasse und gegebenenfalls Pflegewohngeld nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, muss vorab beim Sozialamt ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden, denn Sozialhilfe wird nicht rückwirkend gewährt. Bei der Antragstellung sind sämtliche Unterlagen über das Einkommen und Vermögen und wenn möglich die Entscheidung der Pflegekasse vorzulegen.

Aktualisiert ( Donnerstag, den 02. Dezember 2010 um 16:22 Uhr )
 


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